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Diskushernie als Unfall?

Ich habe beim Heben eines schweren Sackes bei der Arbeit eine Diskushernie erlitten. Seither ärgere ich mich über die SUVA, die meint, das sei kein Unfall. Wie kommt sie dazu?

Ihre Frage ist häufig. Die SUVA geht im allgemeinen davon aus, dass nur eine bereits geschädigte, also «kranke» Bandscheibe einen Vorfall produzieren kann. Als Unfall gilt nur eine «plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper».

Auch das Bundesgericht hat in dieser Sache entschieden – nicht im Sinne der Patienten. Bandscheibenvorfälle (Diskushernien) und andere Schmerzsyndrome der Wirbelsäule, zum Beispiel Hexenschüsse, sind in der Regel keine Unfälle. Ausnahme sind die sogenannten traumatischen Diskushernien nach einer «heftigen direkten Einwirkung» auf die Wirbelsäule.

Dr. iur. Ernst Kistler, Rechtsanwalt,
Präsident Pro Chiropraktik

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Skelett
Das Knochengerüst, bestehend aus Schädel, Wirbelsäule und Becken, Brustkorb sowie Extremitäten (Armen und Beinen). Das Skelett besteht aus 206 Knochen.

(aus dem Rückenlexikon)