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Seit bald 40 Jahren ist die Chiropraktik eine anerkannte und bewährte Pflichtleistung in der Grundversicherung der Kranken- und Unfallversicherungen – und alle sind damit zufrieden.
Chiropraktoren diagnostizieren und praktizieren als selbstständige Medizinalpersonen auf gleicher Stufe wie Ärzte: Sie arbeiten in eigener Verantwortung und ohne dass ihre Patienten für die chiropraktische Konsultation eine Überweisung benötigen.
So können Chiropraktoren auch bestens beurteilen, ob und in welchem Umfang Patienten Physiotherapie benötigen. Die Krankenkassen wissen das und haben in den Jahren vor dem KVG (Krankenversicherungsgesetz) die Kosten physiotherapeutischer (Nach)behandlung übernommen, wenn sie vom Chiropraktor verschrieben wurde.
Dann ist das KVG gekommen... Und dabei ist dem Gesetzgeber eine «Unterlassung ohne Absicht» unterlaufen: Er hat vergessen, im KVG zu erwähnen, dass Chiropraktoren berechtigt sein sollten sind, ihren Patienten Physiotherapie zu verschreiben.
Mit dieser Unterlassung erschwert das KVG dem Patienten das Leben unnötig. Es verlangt von ihm, dass er nach der Diagnose und der Behandlung beim selbstständig und eigenverantwortlich handelnden Chiropraktor zusätzlich einen (Spezial)arzt aufsucht. Dieser muss die Physiotherapie, die der Chiropraktor verschrieben hat, bestätigen und formell verordnen.
Wer trägt die Kosten für diesen manchmal langen Umweg? Einmal mehr die Krankenversicherer, die Patienten und Arbeitgeber und natürlich die Allgemeinheit. Nach einer vorsichtigen Schätzung fallen über sechs Millionen Franken für Mehrfachkonsultationen an, für zusätzliche Diagnoseleistungen, längere Absenzen und verlängerte Arbeitsunfähigkeit.
Gesetze währen meist nicht ewig – auch nicht das KVG. Die Revision des KVG bietet die gute Gelegenheit, diese Korrektur im Artikel 25 anzubringen. Der wirtschaftlich vernünftige Zustand kann wieder hergestellt und den Chiropraktoren das Recht zurückgegeben werden, Physiotherapie zu verschreiben.
Besonders gut ist die Gelegenheit, weil diese Verbesserung für die Patienten keine Mehr- sondern im Gegenteil Minderkosten nach sich zieht: Teure Mehrfachkonsultationen, längere Arbeitsunfähigkeiten und Absenzen fallen weg, und die Chiropraktoren selbst erzielen aus einer Neuregelung keinen finanziellen Vorteil.
Das KVG verlangt ausdrücklich nach Wirtschaftlichkeit. Diese Forderung wird heute nicht erfüllt.
Patienten sollten deshalb nicht gezwungen werden, sich eine medizinisch notwendige (Nach)behandlung von einem (Spezial)arzt bestätigen zu lassen. Die Kosten für physiotherapeutische (Nach)behandlungen sollen von den Krankenkassen wieder übernommen werden, wenn sie vom Chiropraktor verordnet werden. Die Krankenkassen unterstützen diesen Vorstoss:
Der Zwang zu teuren und unnötigen Mehrfachkonsultationen soll gestrichen werden!
Nationalrat Felix Gutzwiller, Prof. Dr. med., Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Zürich
(Artikel vor der Abstimmung im Nationalrat am 11. Dezember 2002 erschienen; der Nationalrat ist diesen Argumenten mit 125 zu 13 Stimmen gefolgt.) zurück
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