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Geht es nach dem Willen des Bundesrates, müssen in Zukunft Patienten lange und teure Umwege in Kauf nehmen: Gegen die Interessen von Patienten, Krankenkassen und Steuerzahler stellt sich der Bundesrat dagegen, dass Chiropraktoren ihre Patienten zur Weiterbehandlung an Physiotherapeuten überweisen.
Der Patient soll nach der Behandlung beim Chiropraktor zuerst zu seinem Hausarzt – wenn er keinen hat, muss er einen suchen. Dieser muss ihn an den Physiotherapeuten überweisen. Das bedeutet eine längere Warte- und Krankenzeit für den Patienten, grössere Ausfälle für den Arbeitgeber, eine Konsultation mehr und damit höhere Kosten für Krankenkasse und Steuerzahler.
Chiropraktoren handeln wie Ärzte in eigener Verantwortung und entscheiden über die diagnostischen und therapeutischen Massnahmen, die für ihre Patienten notwendig sind. Ihre Leistungen werden seit 1964 im Rahmen der Grundversicherung übernommen.
Seit je her haben die Krankenkassen im Rahmen des KUVG, heute des KVG, die Kosten dieser Massnahmen und Behandlungen übernommen. Unter anderem beinhaltete der Tarifvertrag von 1986, dass Chiropraktoren Leistungen delegieren können.
Einige Krankenversicherer haben jedoch mit der Einführung des KVG diese gute Praxis geändert. Art. 25 KVG sieht nicht vor, dass Chiropraktoren Leistungen zu Lasten der Grundversicherungen delegieren. So dürfen auch die Kosten für notwendige Folgebehandlungen bei Physiotherapeuten nicht mehr übernommen werden.
Art. 25 des Krankenversicherungsgesetzes KVG könnte im Verlaufe der aktuellen Revision in diesem Punkt neu formuliert werden. So könnten Abläufe vereinfacht und Kosten gesenkt werden. Die Änderung würde zudem der vernünftigen Praxis entsprechen allen Beteiligten entgegenkommen.
Daniel Mühlemann, Präsident der SCG
Informationen für Parlamentarier und Medien: daniel.muehlemann@chirosuisse.ch zurück
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