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Unnötig und teuer

Guten Willen soll man den Gestaltern des Krankenversicherungsgesetzes KVG nicht absprechen. Sie haben ohne Zweifel die Absicht gehabt, nur das Beste zu erschaffen. Aber ob ihnen das gelungen ist? In einigen Bereichen mit Sicherheit nicht – wenn man sie an ihrer Absicht misst.

Wir erinnern uns: Das KVG hat man uns auch mit der Aussicht schmackhaft gemacht, dank einfacherer Abläufe könnten Kosten gesenkt werden. Das werde – mit allen anderen Massnahmen – erfreuliche Auswirkungen auf die Krankenkassenprämien haben, hat man uns versprochen. Doch wie so oft, wenn sich der Amtsschimmel intensiv um etwas kümmert, ist es anders gekommen: Das KVG hat den administrativen Aufwand in verschiedenen Bereichen erhöht. Die Zeche bezahlen die Versicherten mit ihren Steuern und mit immer höheren Prämien.

Ein besonders stossendes Beispiel betrifft die Patienten der Chiropraktik.

Seit vielen Jahren arbeiten Ärzte und Chiropraktoren ausgezeichnet zusammen. Chiropraktoren handeln wie Ärzte in eigener Verantwortung. In ihrem Fachbereich entscheiden sie selbständig über Diagnosen und Therapien, die für ihre Patienten notwendig sind. Die Grundversicherung übernimmt ihre Leistungen seit den sechziger Jahren.

Gelegentlich überweisen Chiropraktoren Patienten für eine vertiefte Abklärung an einen Spezialisten, etwa an ein Röntgeninstitut. Und gelegentlich schicken sie Patienten zur Behandlung gewisser Beschwerden zu Physiotherapeuten. Die Krankenkassen haben auch die Kosten für diese sinnvollen Massnahmen immer getragen. Alles war im besten Interesse der Patienten.

Mehrheitlich halten sich die Krankenversicherer auch heute noch an diese gute Praxis. Sie wissen, dass das Verfahren effizient ist und Kosten spart: Es fallen keine zusätzlichen Konsultationen an, es geht keine Zeit verloren, die Arbeitsausfälle sind kürzer, und Patient und Krankenkasse erhalten keine weitere Rechnung.

Doch wenn es nach dem Buchstaben des Gesetzes ginge, könnten die Krankenkassen darauf bestehen, dass ein Hausarzt die Überweisungsformalitäten vornimmt. Das neue Krankenversicherungsgesetz sieht nicht vor, dass Chiropraktoren Leistungen zu Lasten der Grundversicherungen delegieren.

Dieses Verfahren ist unnötig kompliziert, und niemand weiss, weshalb das Gesetz es so vorschreibt. Dass die Mehrfahrkonsultationen hohe und unnötige Kosten verursachen, versteht sich von selbst. Dass sie volkswirtschaftlich ein Problem sind, liegt auf der Hand. Dass sie im krassen Widerspruch zum Wirtschaftlichkeitsprinzip stehen, das das KVG fordert, hat man offenbar auch vergessen. Dass der Patient um einen Termin beim Hausarzt ersuchen und warten muss, bis er an der Reihe ist, interessiert den Amtsschimmel nicht: Patienteninteressen scheinen nebensächlich zu sein.

Nun – es gibt wieder Hoffnung. Zur Zeit wird das KVG revidiert. Der verfehlte Gesetzesartikel könnte mit einem einfachen Zusatz geändert werden. Man könnte Abläufe vereinfachen, Kosten senken und der vernünftigen Praxis entsprechen.

Wir haben Politiker auf diesen Missstand aufmerksam gemacht und Zustimmung und Engagement gefunden. Allgemein wundert man sich, welch sonderbarer und kostspieliger Artikel im KVG steckt.

Demnächst werden die eidgenössischen Räte über die KVG-Revision und damit auch über dieses Anliegen befinden. Dann wird sich zeigen, wer die Interessen der Patienten und die Grundsätze einer vernünftigen und gerechten Gesetzgebung fördert.

November 2001

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Schonhaltung
Eine Körperhaltung, in die man – unbewusst oder bewusst – ausweicht, wenn die Normalhaltung Schmerzen bereitet. Die momentane Schmerzfreiheit hat aber Folgen: Andere Gelenke und Muskeln werden durch die Schonhaltung überbelastet. Eine typische Schonhaltung ist der gebückte, leicht seitliche Gang beim Hexenschuss.

(aus dem Rückenlexikon)