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Paragraphen und Artikel haben noch nie den gesunden Menschenverstand ersetzt. Dennoch geht es gelegentlich nicht ohne klare Massstäbe. Das Gesundheitswesen ist ein treffendes Beispiel: Wie können Patienten beurteilen, in wessen Hände sie sich begeben? Eine wohlklingende Therapie-Bezeichnung, ein golden gerahmtes Diplom an der Wand und ein weisser Kittel vermögen Vertrauen zu schaffen. Erst recht bei einem Menschen, der Heilung oder Linderung seiner Beschwerden sucht. Doch ob das Vertrauen gerechtfertigt ist, weiss der Patient nicht. Erst recht nicht im voraus. Auf den «Filter» einer staatlichen Kontrolle aber – wie er in einzelnen Kantonen existiert – könnte er sich verlassen.
Wenn es um die Gesundheit geht, ist es Aufgabe des Staates, die Regeln vorzuschreiben und dafür sorgen, dass sie eingehalten werden. Das gilt besonders für alle, die mit Menschen, mit Patienten arbeiten. Denn wer dabei seine Grenzen nicht kennt, läuft Gefahr, sie zu überschreiten, und zwar zu Lasten des Patienten. Wer Diagnosen stellt, obwohl er dazu weder ausgebildet noch befugt ist, handelt fahrlässig, und er gefährdet nicht sich, sondern seine Patienten. Das muss verhindert werden.
Wir Chiropraktoren fordern strenge Zulassungsbedingungen sowie Weiter- und Fortbildungsvorschriften – nicht etwa nur für andere, sondern auch für unseren Beruf! Wer Patienten behandelt, soll über eine ausgezeichnete Ausbildung an einer anerkannten Ausbildungsstätte verfügen, er soll eine schweizerische Prüfung bestehen und verpflichtet werden, sein Wissen laufend zu ergänzen. Einige Kurse an ein paar Wochenenden sind keine Ausbildung, die befähigt, die Gesundheit eines Menschen in die Hand zu nehmen, und die beste Ausbildung reicht nicht, wenn man anschliessend nichts mehr dazulernt.
Die kommende Revision des Bundesgesetzes über die medizinischen Berufe ist eine gute Gelegenheit, diese Grundsätze zu verankern. Wir dürfen dabei nicht verpassen, das hohe schweizerische Niveau zu halten und Lücken zu schliessen!
Ich bin besorgt zu sehen, wie Behörden und Politiker das Wohl der Patienten hintan stellen, wie sie den Weg des geringsten Widerstandes gehen, statt Therapien-Wildwuchs einzudämmen. Gelten das Wohl der Patienten und eine klare Position zugunsten eines transparenten Gesundheitswesen etwa so wenig? Mit einer deutlichen Haltung könnte viel Geld gespart und Unbill für Patienten und Versicherer vermieden werden.
Je besser die Ausbildung und je höher das Niveau der Medizinalpersonen, desto effizienter sind Diagnostik und Behandlung, desto weniger Umwege werden gemacht, desto gezielter werden die vorhandenen Mittel eingesetzt: Je schneller Patienten die richtige Behandlung erhalten, desto weniger kostet es, desto kürzer dauern Schmerzen und Leiden.
Vielgehört sind heute die Schlagworte der Gleichberechtigung und der EU-Kompatibilität: Doch wo die gleichen Voraussetzungen fehlen, kann es keine gleiche Berechtigung geben! Als Beispiel sei hier die verschiedenartige Ausbildung der Chiropraktoren in der Schweiz und in der EU angeführt. Man mag gegenüber Europathemen noch so aufgeschlossen sein - eine EU-konforme Ausbildung ist nicht immer Garant für die hohe Ausbildungsqualität, wie man sie sich hierzulande gewohnt ist. Die Schweiz hat sich in der Chiropraktik eine Sonderstellung erarbeitet und ist heute in Europa unbestrittenermassen führend, unter anderem wegen der obligatorischen Weiter- und Fortbildung der Schweizer Chiropraktoren. Es gibt keinen Grund, diese Stellung aufzugeben und die Qualität zu senken!
Dr. Daniel Mühlemann, Präsident SCG
Mai 2000 zurück
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