[Die Chiropraktoren-Gesellschaft – Ihre Partnerin]

[Was ist Chiropraktik?]

[Wann zum Chiropraktor?]

[Adressen und Praxen]

[«Move!» – das Bewegungsspiel!]

[Alltagsthemen]

[Themen und Ratgeber]

[Chiropraktik und Krankenkasse]

[Schweizerische Akademie für Chiropraktik]

[Politik und Medien]

[«Chiropraktik & Gesundheit»]

[Patientenorganisation Pro Chiropraktik]

[Bald zu wenig Chiropraktoren]

[Wir informieren Sie]

[Chiropraktik weltweit – eine Auswahl von Links]

[Kontakt]

[Chiropraktoren-Forum für Mitglieder]

[Willkommen]



Disclaimer

© Schweizerische Chiropraktoren-Gesellschaft, Bern

Powered by Easy-Site ®

www.hurter.com
Chiropraktik und Krankenkasse

Die Leistungen des Chiropraktors werden von der Grundversicherung der Krankenkassen (obligatorische Versicherung), von den Unfallversicherungen, der Invaliden- und der Militärversicherung ohne vorgängige Überweisung einer anderen Medizinalperson – etwa des Hausarztes – bezahlt.

Wenn Sie beim Abschluss Ihrer Krankenkasse auf die Möglichkeit der freien Arztwahl verzichtet haben, entscheiden der Hausarzt oder Ihre «HMO» (Gesundheitszentrum der Krankenkasse), ob Sie zulasten der Krankenkasse einen Chiropraktor aufsuchen dürfen.

Chiropraktik wird in einer steigenden Zahl von Fällen erfolgreich angewendet. Es ist unwahrscheinlich, dass der Hausarzt oder die «HMO» den Zugang zur Chiropraktik verwehren. Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich als Mitglied an Ihre Patientenvereinigung Pro Chiropraktik.

Hier finden Sie die Adresse Ihrer nächsten Chiropraktorin oder Ihres nächsten Chiropraktors.


RICE
Die Formel der Massnahmen, die sich bei Verstauchungen, Zerrungen, Prellungen, Verrenkungen, Schwellungen, Blutergüssen und Quetschungen anwenden lassen. Kälte

(aus dem Rückenlexikon)